Anreise
Abreise
Sie sind hier:

AGB des Hotel Solaria in Obertauern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Buchungs- und Stornobedingungen

Mit der Buchung eines Zimmers durch den Gast und durch anschließende Zusendung der Buchungsbestätigung wird zwischen Gast und dem Hotel Solaria, nachfolgend Beherberger, ein Beherbergungsvertrag nach den Vertragsbedingungen des österreichischen Hotelverbandes abgeschlossen.

Zur Besicherung des Vertrages benötigt der Beherberger bis spätestens 7 Tage nach Buchung – oder bis zu einem in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum – eine Anzahlung in der Höhe von 30 % (maximal EURO 200,- pro Person) des gebuchten Preises. Die Bankverbindung für die Überweisung der Anzahlung wird mit der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.

An- und Abreise: Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag der Abreise wird ersucht, die Zimmer bis spätestens 10.30 Uhr frei zu machen.

Als Beherberger empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Hotel-Stornoversicherung, da im Falle einer Stornierung folgende Stornierungskosten anfallen:

  • Stornierung bis 3 Monate vor Reiseantritt frei. Eine geleistete Anzahlung gilt als Gutschrift für einen weiteren Aufenthalt innerhalb der nächsten 12 Monate.
  • Stornierung ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Reiseantritt: Es wird eine Stornogebühr in der Höhe von 40 % des gebuchten Zimmerpreises berechnet.
  • Stornierung ab 1 Monat bis 1 Woche vor Reiseantritt: Es wird eine Stornogebühr in der Höhe von 70 % des gebuchten Zimmerpreises berechnet.
  • Stornierung ab 1 Woche vor Reiseantritt: Es wird eine Stornogebühr in der Höhe von 90 % des gebuchten Zimmerpreises berechnet.

Bei Abreise vor dem gebuchten Abreisetermin (Bekanntgabe bis spätestens 22:00 Uhr des Vortages, die Zimmer müssen bitte bis 10:30 Uhr frei gemacht werden) oder Anreise nach dem gebuchten Anreisetermin werden ebenso 90 % des vereinbarten Zimmerpreises für die verbleibenden Übernachtungen berechnet.

Bei kurzfristigen Buchungen (auch telefonisch) kommt ebenfalls ein Beherbergungsvertrag nach den Österreichischen Hotelvertragsbedingungen zustande. Es fallen daher bei Stornierung oder Nichtanreise dieselben Stornogebühren an.

Telefonische Reservierungen ohne Anzahlung können – sofern wir keine Nachricht über eine spätere Anreise erhalten – nur bis 18:00 Uhr des Anreisetages aufrecht gehalten werden.

Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des österreichischen Hotelverbandes.

Bezahlung: Sie können Ihre Rechnung gerne in bar, mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte (MasterCard und Visa) bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass für nicht konsumiertes Essen kein Abzug gewährt werden kann. Am Anreisetag beginnt die Halbpension mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück.


Nutzungsbedingungen Gäste-WLAN im Hotel Solaria Obertauern

Das Hotel Solaria stellt seinen Gästen die kostenlose Mitbenützung einen kabellosen Internetzugang (WLAN) für die Dauer des Aufenthaltes zur Verfügung.

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Für etwaige Schäden an Endgeräten oder Daten des Gastes, die durch die Nutzung des WLANs entstehen wird keine Haftung übernommen.

Auch sind Gäste des Hotel Solaria nicht berechtigt, Dritten die Nutzung dieses WLANs zu ermöglichen.

Das Hotel Solaria ist im Rahmen dieser kostenlosen Mitbenützung nicht verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges zu gewährleisten und auch jederzeit berechtigt den Zugang ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder einer Nutzung auszuschließen. Auch ist das Hotel Solaria berechtigt, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten oder Dienste über das WLAN zu sperren.

Voraussetzung für die Nutzung des WLAN ist, dass der Gast diesen Nutzungsbedingungen über eine Begrüßungsseite zustimmt. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung dieser Nutzungsbedingungen, die dem Gast bei der Zustimmung abrufbar gemacht wird.

Weiters kann das Hotel Solaria diesen Zugang jederzeit ändern, zeitlich beschränken oder einstellen. Dem Gast ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüberhinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall etc.) stellt das Hotel Solaria nicht zur Verfügung. Auch unterliegen die abgerufenen Inhalte keiner Überprüfung durch das Hotel Solaria.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast verantwortlich. Nimmt der Gast über das WLAN-Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.

Insbesondere wird der Gast

  • keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt das Hotel Solaria von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung zurückzuführen sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen.

Der Gast ist in Kenntnis, dass jede Nutzung des WLANs von Hotel Solaria mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um das Hotel Solaria soweit nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User zu welcher Uhrzeit das WLAN genutzt hat.


Rauchverbot

In unserem gesamten Hotel herrscht absolutes Rauchverbot. Ein Verstoß dagegen löst eine Konventionalstrafe in der Höhe von EURO 250,- aus. Ist ein Zimmer durch Rauch nicht nutzbar, wird dem Verursacher der volle Verdienstentgang für die Dauer, der Nicht – Vermietbarkeit des Zimmers verrechnet.


Brandmeldeanlage – BMA

Unsere automatische Brandmeldeanlage, kurz BMA, dient zur Früherkennung eines möglichen Brandereignisses und trägt einen wesentlichen Teil zur Sicherheit unserer Gäste bei. Eine BMA ist ein System von Rauchmeldern und der BMA-Zentrale mit entsprechenden Alarmierungsfunktionen und Weiterleitung an die Feuerwehr. Rauchmelder befinden sich in allgemein zugänglichen Bereichen sowie in den einzelnen Gästezimmern.

Bei Auslösung der Brandmeldeanlage durch unsachgemäßes Verhalten oder Manipulation der Anlage trägt der Verursacher die entstandenen Kosten (z.B. Aufwand für den Feuerwehreinsatz, Techniker der Brandmeldeanlage, etc.) in der Höhe von mindestens EURO 750,-. Zudem wird dies zur Anzeige gebracht und wir behalten uns vor, die entsprechende(n) Person(en) des Hauses zu verweisen.

ACHTUNG: Die Rauchmelder reagieren äußerst sensibel, nicht nur auf Rauch, sondern auch auf Aerosole (wie z.B. Deo- oder Haarspray) aber auch auf den Dampf von E-Zigaretten etc.